Beitragsordnung
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§ 1 Präambel
Diese Beitragsordnung regelt die monetären Verpflichtungen der Mitglieder gegenüber dem Verein. Sie ist nicht Bestandteil der Satzung. Änderungen der Beitragsordnung können nur von der Mitgliederversammlung des Vereins beschlossen werden. Beschlüsse über die Änderung der Beitragsordnung gelten ab dem festgelegten Zeitpunkt.
§ 2 Probezeit
Eine beitragsfreie Probezeit von bis zu 4 Wochen ist jederzeit möglich.
§ 3 Monatsbeiträge
- Aktive Mitglieder 20,00 €
- Fördermitglieder 5,00 €
- Passive Mitglieder 13,00 €
- Juristische Personen 50,00 €
- Jugendmitglieder 15,00 €
- Geschwistermitglieder 13,00 €
§ 4 Aufnahmegebühr für die Sparte Crazy Kids Chor
Mit dem ersten Beitrag wird eine einmalige Aufnahmegebühr von 15,00 € für besondere Kosten (anteilig T-Shirt, Mappen, Sonstiges) ohne Rückerstattung fällig.
§ 5 Zahlweise und Fälligkeit
Die festgesetzten Beiträge werden von den Mitgliedern vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich überwiesen. Die fällige Zahlung erfolgt innerhalb der ersten Woche einerZahlungsperiode.
Erfolgt der Vereinsbeitritt nicht zu Beginn eines Quartals, wird der Beitrag anteilig berechnet.
§ 6 Säumnis
Ist ein Mitglied mit der Beitragszahlung drei Monate im Verzug, ergeht an das Mitglied eine Mahnung in Textform. Zahlt ein Mitglied trotz zweifacher Mahnungen den Beitrag nicht, so erfolgt gemäß § 7 der Satzung der Ausschluss aus dem Verein.
§ 7 Umlagen
Umlagen dürfen nur zur Erfüllung des Vereinszwecks beschlossen werden und zur Deckung eines größeren Finanzbedarfs des Vereins, der mit den regelmäßigen Beiträgen nicht erfüllt werden kann. Sie dürfen grundsätzlich nur bis zur Höhe eines Jahresmitgliedsbeitrags erhoben werden.
§ 8 Ende der Mitgliedschaft
Beim Ausscheiden aus dem Verein erfolgt eine Rückerstattung der Beitragszahlung ab Ende der Mitgliedschaft.
§ 9 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft
Beschlossen in der MItgliederversammlung am 28. Oktober 2025.